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Notsituationen

Notfall-Telefonnummern:

Notruf/Rettungsdienst: 112

Polizei: 110

Feuerwehr: 112

Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117

 

Für alle Fälle vorbereitet - Empfehlungen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

Lesen Sie hier, was das Bundesamt für die Vorbereitung auf Krisensituationen empfiehlt!

 

Hochwasser

 

Informationen zu möglichen Hochwassergefahren durch den Mörnbach in Neuötting

Hochwasserereignisse werden mit Hilfe der sogenannten „Statistischen Jährlichkeit“ eingeordnet. Sie beschreibt die Wahrscheinlichkeit für das Eintreten eines Hochwassers einer bestimmten Größe und der dazugehörigen Wassermenge an einer bestimmten Stelle im Fluss. Grundsätzlich werden bei der Berechnung drei mögliche Stufen eines Hochwasserszenarios unterschieden:

  1. Eine Wassermenge, die statistisch im Durchschnitt alle 10 Jahre vorkommt, also relativ häufig ist (HQhäufig = HQ10)
  2. Ein Hochwasserereignis, welches statistisch im Durchschnitt alle 100 Jahre eintritt (= HQ100)
  3. Ein extremes Hochwasserereignis, das noch einmal signifikant höhere Abflussmengen als ein 100-jährliches Ereignis aufweist (= HQextrem)

Die nachfolgenden Informationen und Links beziehen sich auf ein mögliches Hochwasserereignis durch den Mörnbach, das statistisch gesehen alle 100 Jahre (HQ100) eintritt.

Die Hochwassergefahrenkarte Mörnbach mit der Darstellung der Hochwassergefahrenflächen finden Sie im Internet unter folgendem Link: Hochwassergefahrenkarte (Gefahrenflächen)

Festsetzung des Überschwemmungsgebietes

Das bezeichnete Überschwemmungsgebiet wurde am 18.01.2024 durch Verordnung des Landratsamtes Altötting festgesetzt. Die Verordnung wurde im Amtsblatt des Landkreises Altötting veröffentlicht. Für Hauseigentümer und Bauherrn ergeben sich dadurch besondere Bestimmungen. Auskünfte diesbezüglich erhalten Sie im städtischen Bauamt.

Was ist bei einem Hochwasser HQ100 zu erwarten?

Zunächst ist festzustellen, dass im Fall eines eintretenden HQ100 nach den heutigen Erkenntnissen keine meterhohe Sturzflut zu erwarten ist. Vielmehr sind nach den vorliegenden Berechnungen Teile des Stadtgebietes westlich der Bahnhofstraße von Überflutungen betroffen, darunter neben landwirtschaftlichen Flächen insbesondere auch Flächen mit Wohnbebauung. Wichtig ist auch zu wissen, mit welchen Wassertiefen im Falle einer Überflutung zu rechnen ist. Für das in Neuötting betroffene Überschwemmungsgebiet sagen die amtlichen Berechnungen im weitaus größten Teil eine Wassertiefe (Überflutungshöhe) von bis zu 0,50 m voraus, in einigen wenigen Bereichen zwischen 0,50 und 2,00 m.

Die Hochwassergefahrenkarte Mörnbach mit der Darstellung der erwarteten Wassertiefen bei einem HQ100 finden Sie im Internet unter folgendem Link: Hochwassergefahrenkarte (Wassertiefen)

 

Wirksame Eigenvorsorge - Was können Sie selbst tun?

Es ist wichtig und möglich, auch selbst rechtzeitig Vorsorgemaßnahmen zu treffen und das Verhalten auf diese Gefahren abzustimmen. Um die Möglichkeiten dafür einzuschätzen, hilft u. a. die Erkenntnis, dass gemäß den Berechnungen in einem Großteil des gefährdeten Gebietes die Wasserhöhe bei einem Hochwasserereignis die Marke von 0,50 m nicht übersteigen wird. Welche einzelnen Maßnahmen sind nun sinnvoll?

Vor dem Hochwasser

Bauvorsorge betreiben (wo und soweit möglich):

  • Hochwassergefährdete Stockwerke und Gebäudeteile angepasst nutzen (das       1. Stockwerk wird voraussichtlich in keinem Fall betroffen sein)
  • Versorgungseinrichtungen (Heizanlage, Strom, Wasser) unter Berücksichtigung der Hochwassergefahr planen oder umbauen
  • Wenn noch nicht erfolgt: Der Einbau einer Rückstausicherung für die Hausleitung schützt vor eindringendem Abwasser aus der Kanalisation.
  • Keller: Eine Abdichtung von Sohle und Kellerwänden sowie eine wasserdichte Wanddurchführung von Leitungen schützen vor dem Eindringen von Grundwasser, dessen Pegel im Hochwasserfall ansteigen wird. Eine entsprechende Nachrüstung bei bestehenden Gebäuden ist jedoch aufwändig und wirtschaftlich oft nicht darstellbar. Bei anstehenden Sanierungsmaßnahmen jedoch auf jeden Fall überlegenswert.

Abschluss einer Elementarschadenversicherung für Gebäude und Hausrat. Das Risiko finanzieller Verluste kann durch eine Elementarschadenversicherung gemindert werden. Informationen zur Versicherung gegen Elementarschäden finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie unter folgendem Link: Elementarschadenversicherung  Fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach!

Vorbereitende Maßnahmen treffen:

  • Für die Absicherung von Lichtschächten, Kellerfenstern, Tür- und Fensteröffnungen gibt es verschiedene Möglichkeiten. Dazu zählen z. B. Schalbretter, wasserfeste Sperrholzplatten und spezielle technische Konstruktionen, aber auch ein notfallmäßiger Objektschutz mit Sandsäcken. Letztere stellen eine vergleichsweise günstige Alternative dar. Da im Ernstfall die Reaktionszeit kurz sein wird, kann es sich empfehlen, selbst eine bestimmte Anzahl von bereits gefüllten Sandsäcken im Haus zu lagern.
  • Absperrmöglichkeiten von Leitungen vorbereiten
  • Gefährliche Stoffe oder Chemikalien rechtzeitig auslagern
  • Dokumente und wasserempfindliche Gegenstände, die nicht im Erdgeschoss benötigt werden, von vorneherein im 1. OG oder darüber aufbewahren
  • Im Einzelfall kann die Anlage eines kleinen Lebensmittel- und Trinkwasservorrats sinnvoll sein (dies ist im Übrigen auch für den Fall eines großflächigen Stromausfalls von Vorteil)

Wenn sich ein Hochwasser ankündigt

  • Aktuelle Wettermeldungen verfolgen
  • Der Hochwassernachrichtendienst (im Internet unter www.hnd.bayern.de) kann nur allgemeine Anhaltspunkte zur Hochwassersituation bieten; der Mörnbach selbst ist dort nicht abgebildet.
  • Auf mögliche örtliche Warnungen achten (s. oben Ziff. 3., Buchst. b))
  • Getroffene Vorsorgemaßnahmen überprüfen und ggf. ergänze
  • Ggf. Mitbewohner und Nachbarn, die nicht vor Ort sind, informieren
  • Gefährdete Räume nach Möglichkeit leer räumen
  • Gefährdete Türen, Fenster, Abflussöffnungen usw. abdichten
  • Heizungen und elektrische Geräte in bedrohten Räumen sichern bzw. abschalten (Stromschlaggefahr besteht bereits bei Kondenswasser! Tiefkühltruhe berücksichtigen)
  • Hausentwässerungsanlagen und Rückstauklappen im Keller überprüfen

Während des Hochwassers

  • Bei Gefahr von Überschwemmungen keinesfalls in Keller oder Tiefgaragen gehen!
  • Keine Rettungsversuche ohne Eigensicherung, rufen Sie Hilfe (Notruf 112)! Aufgrund der erwarteten eher geringen Wassertiefe ist zu den allermeisten Gebäuden für Hilfs- und Rettungskräfte eine gute Erreichbarkeit gegeben.
  • Kinder in Sicherheit bringen!
  • Uferbereiche nicht betreten (Strömung)! Gleiches gilt in der Regel für überflutete Straßen.
  • Vorsicht bei Kraftfahrzeugen: Keine überfluteten Straßen durchfahren! Dringt Wasser in den Motorraum, droht erheblicher Schaden. Steht das Fahrzeug bis zur Ölwanne oder über die Räder im Wasser, keinesfalls starten, sondern abschleppen und in der Werkstatt überprüfen lassen.

 

Weiterführende Informationen

  • „Hochwasser-Eigenvorsorge: Fit für den Ernstfall“ (Broschüre des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, 12 Seiten) – Link dazu: "Fit für den Ernstfall"
  • „Hochwasserschutzfibel“ (Objektschutz und bauliche Vorsorge) des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, 81 Seiten – Link dazu: "Hochwasserschutzfibel"
  • Übersicht bauaufsichtlich zugelassener Behälter für Überschwemmungsgebiete: "Zugelassene Behälter"