Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Nachfolgend finden Sie wichtige Informationen zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025:

Amtliche Bekanntmachungen

 

Beantragung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist auch schon vor Erhalt der Wahlbenachrichtigung schriftlich, durch formlose E-Mail oder persönliche Vorsprache bei der Stadtverwaltung möglich. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Zusendung bzw. Aushändigung der beantragten Briefwahlunterlagen erst dann erfolgen kann, wenn die Stimmzettel vorliegen.