Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Nachfolgend finden Sie wichtige Informationen zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025:

Amtliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen

Wahlbekanntmachung zur Bundestagswahl

Beantragung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen

Die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl wurden zugestellt. Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist u. a. durch Nutzung des auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Codes oder mittels des auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindlichen Antrags, schriftlich, durch formlose E-Mail oder persönliche Vorsprache bei der Stadtverwaltung möglich.

Seit dem 20. Januar ist auch die Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen möglich. Zum Antrag kommen Sie über diesen Link.

Bereits beantragte Briefwahlunterlagen werden in den nächsten Tagen versandt.