Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Nachfolgend finden Sie wichtige Informationen zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025:

Amtliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen

Beantragung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen

Die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl werden in diesen Tagen zugestellt. Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist auch schon vor Erhalt der Wahlbenachrichtigung schriftlich, durch formlose E-Mail oder persönliche Vorsprache bei der Stadtverwaltung möglich.

Seit dem 20. Januar ist auch die Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen möglich. Zum Antrag kommen Sie über diesen Link.

Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Zusendung bzw. Aushändigung der beantragten Briefwahlunterlagen erst dann erfolgen kann, wenn die Stimmzettel vorliegen.