Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Nachfolgend finden Sie wichtige Informationen zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025:

Information vom 17.02.2025

Anträge für die Briefwahl können von den Wahlberechtigten noch bis zum Freitag, 21. Februar, 15.00 Uhr, im Rathaus Neuötting, 1. Stock, Zimmer 1.09 (Einwohnermeldeamt), schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht aber telefonisch) gestellt werden. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Die Stadtverwaltung ist am Freitag, 21. Februar, durchgehend von 08.00 – 15.00 Uhr geöffnet.

Wer den Wahlraum wegen einer plötzlichen Erkrankung nicht aufsuchen kann, kann die Briefwahl noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, beantragen.

Versichert eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein mit Briefwahlunterlagen nicht zugegangen ist oder sie ihn verloren hat, kann noch bis Samstag, 22. Februar, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Die Stadtverwaltung ist dafür zusätzlich wie folgt geöffnet: am Samstag, 22. Februar, von 10.00 bis 12.00 Uhr und am Wahltag, den 23. Februar, durchgehend ab 08.00 Uhr.

Amtliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen

Wahlbekanntmachung zur Bundestagswahl

Beantragung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist u. a. durch Nutzung des auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Codes oder mittels des auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindlichen Antrags, schriftlich, durch formlose E-Mail oder persönliche Vorsprache bei der Stadtverwaltung möglich.

Seit dem 20. Januar ist auch die Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen möglich. Zum Antrag kommen Sie über diesen Link.